Die Gemeinde Schönau a. d. Brend verschenkt zu bestimmten Alters- und Ehejubilaren Gemeindegutscheine an ihre Bürgerinnen und Bürger. Diese können bei teilnehmenden örtlichen Unternehmen eingelöst werden und stärken damit gezielt die heimische Wirtschaft.
So funktioniert die Einlösung
- Die Gutscheine werden in 10 €-Stückelung ausgegeben und können bei allen teilnehmenden Betrieben eingelöst werden.
- Mehrere Gutscheine können kombiniert werden (z. B. 3 × 10 € = 30 €).
- Übersteigt der Einkaufswert den Gutscheinwert, wird die Differenz regulär bezahlt.
- Eine Auszahlung des Gutscheines in Bargeld ist nicht möglich.
Information für teilnehmende Betriebe
- Teilnehmende Betriebe können von zusätzlicher Laufkundschaft aus der Gemeinde profitieren.
- Die Abrechnung erfolgt nach Bedarf des Betriebs – es gibt keinen festen Rhythmus.
Um den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten möglichst gering zu halten, empfiehlt es sich jedoch, mit der Einreichung eine gewisse Anzahl eingelöster Gutscheine abzuwarten, statt jeden Gutschein einzeln abzurechnen. Erstattung der Gemeindegutscheine:
- Per Abrechnungsformular:
Das Abrechnungsformular auf www.bad-neustadt-vgem.de/onlineantraege-formulare/finanzverwaltung ausfüllen und zusammen mit den Gutscheinen an die Kasse der VG Bad Neustadt schicken. - Per Rechnung:
Eine Rechnung an VG Bad Neustadt, Gemeinde Schönau a. d. Brend, Goethestraße 1, 97616 Bad Neustadt schreiben und die Gutscheine beilegen.
Alternativ kann das Abrechnungsformular bzw. die Rechnung zusammen mit den Gutscheinen auch in die Briefkästen der Gemeinde am Bürgerhaus Burgwallbach oder Gemeindehaus Schönau eingeworfen werden.
- Per Abrechnungsformular:
- Der Erstattungsbetrag wird zeitnah auf das angegebene Konto überwiesen.
- Die Nummerierung der Gutscheine dient der Zuordnung der ursprünglichen Ausgabe
Fragen und Anregungen nimmt der Erste Bürgermeister gerne entgegen.










