Das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept mit vorbereitenden Untersuchungen“ (ISEK) stellt eine Richtschnur dar, an der sich künftige Projekte, Aufgaben und Initiativen in der Gemeinde orientieren sollen. Die in den Ortszentren gelegenen Gestaltungsflächen besitzen in beiden Ortsteilen ungenutzte Potenziale mit großen Entwicklungschancen, die es zu aktivieren gilt. Neben diesen Flächen stellen sich teilweise untergenutzte oder leer stehende Gebäudesubstanzen als besonders attraktives Entwicklungspotenzial dar. Durch Schaffung passender aktiver Nutzung und Erhalt der historischen Gebäudebestände kann der Ortskern zusätzlich belebt und die Versorgungsstruktur um den vorhandenen Bedarf ergänzt werden. Das ISEK war und ist die Voraussetzung für die Festlegung eines förmlichen Sanierungsgebiets nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB).
Sanierung & Beratung
Sanierung
Wichtige Unterlagen
Rechtliche Grundlagen
Beratung
Sanierungsberatung für Grundstücke im Sanierungsgebiet
Sie planen eine Sanierung und Ihr Objekt liegt im Sanierungsgebiet? Dann können Sie eine kostenlose Sanierungsberatung über den Sanierungsberater der Gemeinde Schönau a. d. Brend in Anspruch nehmen.
Antrag für einen Beratungsgutschein
Antrag auf Beratungsgutschein an bauverwaltung(at)bad-neustadt-vgem.de senden.
Energieeinsparung bei Wohngebäuden
Möchten Sie zur Energieeinsparung beitragen und Ihr Wohngebäude in Teilbereichen energetisch sanieren - dann unterstützen wir Sie gern! Detaillierte Informationen zur Förderung finden Sie hier.
Antrag zur Förderung von Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung bei Wohngebäuden
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Kreuzbergallianz.
Städtebauförderung
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend ist Teil der Städtebauförderung und erhält Fördermittel aus den Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammen.

