Am 08.03.2026 findet die Kommunalwahl statt.
MACHEN SIE MIT! Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahl 2026 gesucht

Am 08.03.2026 findet die Kommunalwahl statt.
MACHEN SIE MIT! Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahl 2026 gesucht
Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten
Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlagsträgern müssen von mindestens zehn Wahlberechtigten unterschrieben werden. Zusätzlich müssen sie von mindestens 50 Wahlberechtigten durch persönliche Unterschrift in Listen, die bei der Verwaltungsgemeinschaft ausliegen, unterstützt werden.
Die Leistung der Unterschriften ist ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags möglich und muss spätestens bis zum 19.01.2026, 12:00 Uhr, erfolgen.
Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten (für alle Gemeinden):
Montag von 07:30 – 13:00 Uhr und von 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag von 07:30 – 13:00 Uhr und von 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:30 – 13:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 – 13:00 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag von 07:30 – 13:00 Uhr
Zusätzlich:
Donnerstag, den 08.01.2026 von 18:00 - 20:00 Uhr
Samstag, den 10.01.2026 von 10:00 - 12:00 Uhr
Weitere Informationen sind der „Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten“ sowie der „Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen“, die im Dezember erlassen werden zu entnehmen.
Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen 2026 werden Anfang Februar 2026 verteilt. Dann können die Wahlberechtigten online, schriftlich oder persönlich die Ausstellung von Briefwahlunterlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft beantragen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Die Briefwahlunterlagen selbst dürfen erst ab dem 16. Februar 2026 ausgehändigt bzw. versandt werden.
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, den 6. März 2026, 15:00 Uhr, beantragt werden (bei einer Stichwahl bis Freitag, den 20. März 2026, 15:00 Uhr).
Wir weisen nochmal darauf hin, dass wir für die Kommunalwahl 2026 am 8. März 2026 und einer evtl. stattfindenden Stichwahl am 22. März 2026 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Bildung der (Brief)Wahlvorstände suchen.
Was ist ein Wahlvorstand?
Jeder Wahlvorstand besteht aus:
Die Wahllokale haben von 08:00 bis 18:00 Uhr durchgehend geöffnet. Die Mitglieder des Wahlvorstandes können sich tagsüber ablösen. Es müssen stets mindestens drei Mitglieder anwesend sein. Ab 18:00 Uhr zählen alle Wahlhelfer gemeinsam die Stimmen aus.
Teilweise wird das Ergebnis der Kreistagswahl erst am Montag, 09.03.2026, ermittelt.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand erhält jeder Wahlhelfer ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 50 €. Sollte der Kreistag erst am Montag ausgezählt werden, gibt es eine zusätzliche Entschädigung von 30 €. Auch für den Wahldienst bei einer evtl. stattfindenden Stichwahl wird eine Entschädigung gezahlt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann melden Sie sich bei Ihrer Bürgermeisterin/Ihrem Bürgermeister oder im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt (09771 6160-12 oder buergerbuero(at)bad-neustadt-vgem.de oder online unter: https://www.buergerservice-portal.de/bayern/vgbadneustadt/meldung-als-freiwilliger-wahlhelfer/
Die vorläufigen Ergebnisse der Kommunalwahl sind am 08.03.2026 einsehbar. Der entsprechende Link wird an dieser Stelle veröffentlicht.
Informationen zu den vergangenen Wahlen insbesondere ein Archiv und Informationen zum Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten finden Sie auf der Seite der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale.