Bayerische Gigabitrichtlinie
Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, den Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse voranzutreiben. Zur Finanzierung dieses Ausbaus sollen Fördermittel nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Anspruch genommen werden.
Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogramms wird die Gemeinde Schönau a. d. Brend durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.
Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.
8. Auswahlverfahren - Fördersteckbrief
Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) finden Sie hier:
Fördersteckbrief der Gemeinde Schönau a. d. Brend
Schönau a. d. Brend, den 14.03.2024
Sonja Rahm
1. Bürgermeisterin

7. Auswahlverfahren - Kooperationsvertrag
Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Schönau a. d. Brend und der GlasfaserPlus GmbH
Der Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zwischen der Gemeinde Schönau a. d. Brend und der GlasfaserPlus GmbH wurde am 27.02.2024 unterzeichnet.
Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Musterkooperationsvertrag (Wirtschaftlichkeitslücke) in den §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsunterlagen keine diesbezüglichen Änderungen ergeben. Eine Kopie des unterzeichneten Kooperationsvertrages wurde am 14.03.2024 an die Bundesnetzagentur übermittelt. Die dahingehende Erklärung der Gemeinde Schönau a. d. Brend finden Sie hier:
Schönau a. d. Brend, den 14.03.2024
Sonja Rahm
1. Bürgermeisterin
Bildbeschreibung:
Hinten (stehend) von links: Thomas Weigand (Deutsche Telekom Technik GmbH), Thomas-Andreas Hofmann (Deutsche Telekom Technik GmbH), Frank Reichert (Landkreis Rhön-Grabfeld - Kreisentwicklung), Louisa Rosin (Landkreis Rhön-Grabfeld - Kreisentwicklung)
Vorne (sitzend) von links: Sonja Rahm (1. Bürgermeisterin der Gemeinde Schönau a. d. Brend, Jan Svoboda (GlasfaserPlus GmbH)
6. Auswahlverfahren - Zuwendungsbescheid
Eingang des Förderbescheides nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie
Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Unterfranken für den Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie ist am 22.12.2023 bei der Gemeinde Schönau a. d. Brend eingegangen.
Schönau a. d. Brend, den 22.12.2023
Sonja Rahm
1. Bürgermeisterin
5. Auswahlverfahren - Ergebnis
Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend in seiner Sitzung vom 21.11.2023 das Angebot der GlasfaserPlus GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird.
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend beabsichtigt deshalb, mit der GlasfaserPlus GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen. Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständigen Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.
Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:
Bekanntmachung der Gemeinde Schönau a. d. Brend bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Schönau a. d. Brend, den 22.11.2023
Sonja Rahm
1. Bürgermeisterin
4b. Auswahlverfahren - Verlängerung der Angebotsabgabefrist
Verlängerung der Frist zur Abgabe der Angebote für das laufende Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)
Die Frist für die Abgabe der Angebote wird bis zum 24.10.2023, 10:00 Uhr verlängert. Die Angebote sind bis zu diesem Termin bei der Kontaktstelle
Gemeinde Schönau a. d. Brend
℅ VGem Bad Neustadt a. d. Saale
Herrn Timo Schmitt
Goethestraße 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 1-facher Fertigung einzureichen.
Die übrigen Vorgaben aus dem veröffentlichten Bekanntmachungstext vom 22.08.2023 haben auch weiterhin Gültigkeit und sind entsprechend einzuhalten.
Schönau a. d. Brend, den 15.09.2023
Sonja Rahm
1. Bürgermeisterin
4a. Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.
Die Auswahl erfolgt im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens. Die Bieter haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Schönau a. d. Brend die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Gemeinde Schönau a. d. Brend behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.
Den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren finden Sie hier:
- Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)
- Vorlage für die abzugebenden Eigenerklärungen gemäß den Ziffern 5.6, 7.7 und 15 BayGibitR
- Adressliste zum Auswahlverfahren (Excel-Datei)*
- Kartendarstellung zum Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren
- Entwurf des Kooperationsvertrages (Wirtschaftlichkeitslückenmodell)
* Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Die Angebote sind bis zum 10.10.2023, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle
Gemeinde Schönau a. d. Brend
℅ VGem Bad Neustadt a. d. Saale
Herrn Timo Schmitt
Goethestraße 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 1-facher Fertigung einzureichen.
Schönau a. d. Brend, den 22.08.2023
Sonja Rahm
1. Bürgermeisterin
3. Markterkundung - Ergebnis
Ergebnis des zweiten Markterkundungsverfahrens nach den Ziffern 4.3 und 4.4 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend hat im Zeitraum vom 24.04.2023 bis zum 12.06.2023 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:
Die im Rahmen der Markterkundung eingegangenen Rückmeldungen werden bei der Fortführung des Förderverfahrens entsprechend berücksichtigt.
Schönau a. d. Brend, den 22.08.2023
Sonja Rahm
1. Bürgermeisterin
2. Markterkundungsverfahren 2 - Bekanntmachung
Markterkundung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) vom 29. Januar 2020, Az. 75-O 1903-8/198
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend gibt den Netzbetreibern, Infrastrukturinhabern und Investoren unter Bezugnahme auf die Veröffentlichungen unter dem Punkt "Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet – Start eines zweiten Markterkundungsverfahrens" gemäß Ziffer 4.4 der Bayerischen Gigabitrichtlinie durch diese Bekanntmachung die Gelegenheit, insbesondere zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen (Markterkundung):
1. Ist ein eigenwirtschaftlicher Ausbau in den kommenden drei Jahren geplant und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) wird dieser Ausbau führen?
2. Enthält die Darstellung der Ist-Versorgung Fehler?
3. Wurde Infrastruktur nach dem Stichtag 1. Juli im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt?
4. Sollen im Rahmen eines künftigen Auswahlverfahrens räumliche Lose gebildet werden?
Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:
Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 12.06.2023 an folgende Adresse zu richten:
Gemeinde Schönau a. d. Brend
℅ VGem Bad Neustadt a. d. Saale
Herrn Timo Schmitt
Goethestraße 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Schönau a. d. Brend, den 24.04.2023
Sonja Rahm
1. Bürgermeisterin
1. Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet - Start eines zweiten Markterkundungsverfahrens
Dokumentation der aktuellen Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend hat für das festgelegte vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Ist-Versorgung ermittelt und in einer Adressliste dokumentiert. Weiterhin wurde eine Übersichtskarte mit der dokumentieren Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt.
Da die Adressliste mehr als 30 % aller Adressen des Gemeindegebietes der Gemeinde Schönau a. d. Brend beinhaltet, darf diese nach den Vorgaben der Bayerischen Vermessungsverwaltung nicht ohne Zugangsschutz veröffentlicht werden. Ein Download der Adressliste ist deshalb nur über einen passwortgeschützten Link möglich. Zur Übermittlung des Passwortes für den geschützten Download-Link sind die Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung durch die Unterzeichnung der nachfolgend verlinkten Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Die mit dem Namen und der Adresse Ihrer Gesellschaft bzw. Organisation ergänzte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung ist an die E-Mail-Adresse Frank.Reichert(at)rhoen-grabfeld.de zu versenden. Das Passwort für den geschützten Download-Link wird Ihnen anschließend zeitnah per E-Mail übermittelt.
Folgende Dokumente stehen zum Download bereit:
- Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten und Geodatendiensten der Bayerischen Vermessungsverwaltung -Nutzungsbedingungen- (PDF-Datei)
- Verpflichtungserklärung zur Verarbeitung von Geobasisdaten und Geodatendiensten als Auftragnehmer (ausfüllbare PDF-Datei)
- Adressliste zur aktuellen Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet (Excel-Datei / geschützter Download-Link)
- Kartendarstellung zur aktuellen Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet (PDF-Datei)
Schönau a. d. Brend, den 24.04.2023
Sonja Rahm
1. Bürgermeisterin
Auswahlverfahren - Aufhebung
Aufhebung des am 11.10.2022 gestarteten Auswahlverfahrens
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend hebt das am 11.10.2022 gestartete Auswahlverfahren aufgrund eines im Laufe des Teilnahmewettbewerbes angezeigten großflächigen eigenwirtschaftlichen Ausbaus auf.
Zum Ausbau der nicht vom Eigenausbau profitierenden Adressen wird in Kürze ein neues Markterkundungsverfahren gestartet.
Schönau a. d. Brend, den 26.01.2023
Sonja Rahm
1. Bürgermeisterin
Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Schönau a. d. Brend die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Gemeinde Schönau a. d. Brend behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.
Den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren finden Sie hier:
- Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)
- Vorlage für die abzugebenden Eigenerklärungen gemäß den Ziffern 5.6, 7.7 und 15 BayGibitR
- Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten und Geodatendiensten der Bayerischen Vermessungsverwaltung -Nutzungsbedingungen- (PDF-Datei)
- Verpflichtungserklärung zur Verarbeitung von Geobasisdaten und Geodatendiensten als Auftragnehmer (ausfüllbare PDF-Datei)
- Adressliste zum Auswahlverfahren (Excel-Datei / geschützter Download-Link)*
- Kartendarstellung zum Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren
- Entwurf des Kooperationsvertrages (Wirtschaftlichkeitslückenmodell)
* Da die Adressliste mehr als 30 % aller Adressen des Gemeindegebietes der Gemeinde Schönau a. d. Brend beinhaltet, darf diese nach den Vorgaben der Bayerischen Vermessungsverwaltung nicht ohne Zugangsschutz veröffentlicht werden. Ein Download der Adressliste ist deshalb nur über einen passwortgeschützten Link möglich. Zur Übermittlung des Passwortes für den geschützten Download-Link sind die Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung durch die Unterzeichnung der verlinkten Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Die mit dem Namen und der Adresse Ihrer Gesellschaft bzw. Organisation ergänzte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung ist an die E-Mail-Adresse Frank.Reichert(at)rhoen-grabfeld.de zu versenden. Das Passwort für den geschützten Download-Link wird Ihnen anschließend zeitnah per E-Mail übermittelt.
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 30.11.2022, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle
Gemeinde Schönau a. d. Brend
℅ VGem Bad Neustadt a. d. Saale
Herrn Timo Schmitt
Goethestraße 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 1-facher Fertigung einzureichen.
Schönau a. d. Brend, den 11.10.2022
Sonja Rahm
1. Bürgermeisterin
Markterkundung - Ergebnis
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach den Ziffern 4.3 und 4.4 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend hat im Zeitraum vom 31.07.2020 bis zum 18.09.2020 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:
Die im Rahmen der Markterkundung eingegangenen Rückmeldungen werden bei der Fortführung des Förderverfahrens entsprechend berücksichtigt.
Schönau a. d. Brend, den 11.10.2022
Sonja Rahm
1. Bürgermeisterin
Markterkundung - Bekanntmachung
Markterkundung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) vom 29. Januar 2020, Az. 75-O 1903-8/198
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend gibt den Netzbetreibern, Infrastrukturinhabern und Investoren unter Bezugnahme auf die Veröffentlichungen unter dem Punkt "Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet" gemäß Ziffer 4.4 der Bayerischen Gigabitrichtlinie durch diese Bekanntmachung die Gelegenheit, insbesondere zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen (Markterkundung):
- Ist ein eigenwirtschaftlicher Ausbau in den kommenden drei Jahren geplant und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) wird dieser Ausbau führen?
- Enthält die Darstellung der Ist-Versorgung Fehler?
- Wurde Infrastruktur nach dem Stichtag 1. Juli im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt?
- Sollen im Rahmen eines künftigen Auswahlverfahrens räumliche Lose gebildet werden?
Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:
Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 18.09.2020 an folgende Adresse zu richten:
Gemeinde Schönau a. d. Brend
℅ VGem Bad Neustadt a. d. Saale
Herrn Timo Schmitt
Goethestraße 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Schönau a. d. Brend, den 31.07.2020
Sonja Rahm
Erste Bürgermeisterin
Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet
Dokumentation der aktuellen Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend hat für das festgelegte vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Ist-Versorgung ermittelt und in einer Adressliste dokumentiert. Weiterhin wurde eine Übersichtskarte mit der dokumentieren Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt.
Da die Adressliste mehr als 30 % aller Adressen des Gemeindegebietes der Gemeinde Schönau a. d. Brend beinhaltet, darf diese nach den Vorgaben der Bayerischen Vermessungsverwaltung nicht ohne Zugangsschutz veröffentlicht werden. Ein Download der Adressliste ist deshalb nur über einen passwortgeschützten Link möglich: Adressliste zur aktuellen Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet (Excel-Datei / geschützter Download-Link). Zur Übermittlung des Passwortes für den geschützten Download-Link sind die Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung durch die Unterzeichnung der nachfolgend verlinkten Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Die mit dem Namen und der Adresse Ihrer Gesellschaft bzw. Organisation ergänzte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung ist an die E-Mail-Adresse frank.reichert(at)rhoen-grabfeld.de zu versenden. Das Passwort für den geschützten Download-Link wird Ihnen anschließend zeitnah per E-Mail übermittelt.
Schönau a. d. Brend, den 31.07.2020
Sonja Rahm
Erste Bürgermeisterin